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Abgeltungssteuer

Anfang 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Seit dem müssen für Beträge oberhalb des Sparerpauschbetrages 25% Steuer abgeführt werden zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer + eventuelle Kirchensteuer (8% oder 9% der Abgeltungssteuer) wenn man Kirchensteuerpflichtig ist.

Der Sparerpauschbetrag liegt im Moment bei Singles bei 801 Euro und bei Verheirateten liegt er bei 1602 Euro. Die Abgeltungssteuer gilt zum Beispiel für Zinseinnahmen, Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Aktien) und Dividenden.

Die Abgeltungssteuer hat auch einige Vorteile zum Beispiel für Menschen die einen Grenzsteuersatz von höher als 25% haben und besonders für Anleger die in zum Beispiel in Tagesgeld oder Festgeld anlegen, also Anlageformen die Zinsgewinne einbringen. Den die Zinsabschlagsteuer die bis Ende 2008 galt lag bei 30%. Die Abgeltungssteuer wird direkt von dem Kreditinstitut abgeführt.